Pressemitteilung zum Informationstag über das „Anerkennungsprogramm für internationale Pflegekräfte” am 06.12.2022
Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen ist in Zeiten des Pflegefachkräftemangels ein unumgehbares Verfahren, welches noch einige Hürden mit sich bringt. Vor allem in der Politik gibt es kontinuierlich Änderungen, die berücksichtigt werden müssen. Aus diesem Grund fand am 06. Dezember 2022 unter der Leitung von Frau Pichler-Hoffmann, Leitung der DRK Akademie SH, Frau Weltermann-Bredenbals, Einrichtungsleitung der Fachpflegeeinrichtung Wahlstedt GmbH, und Frau Thi Van Anh Ohsieck, Geschäftsführung der Cmind Solution GmbH an der DRK Akademie SH Kaltenkirchen eine Veranstaltung zum Austausch über das Anerkennungsprogramm für internationale Pflegekräfte in Deutschland statt.
Das neue Modell für die Personalbemessung ab 2023
Zur Eröffnung der Veranstaltung stellte Frau Ohsieck die Cmind Solution GmbH und dessen Unternehmensprofil im Zusammenhang mit dem Gütesiegel vor, womit Cmind im Juni 2022 ausgezeichnet wurde. Auch das ab Juli 2023 umgesetzte Personalbemessungsverfahren und die anhand dessen angepassten Methoden der Personalplanung (PeBeM) wurden thematisiert (Quelle: § 113c SGB XI) 1 . Mit dem neuen Pflegepersonalmodell wird der Personalbedarf pro Pflegeeinrichtung berechnet und in 3 verschiedene Kompetenzstufen unterteilt:(1) Pflegefachkräfte, (2) Pflegehelfer mit einer Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr und (3) ungelernte Hilfskräfte. Ausgehend von der aktuellen Arbeitsbelastung und Personalbesetzung wird ein Qualifikationsmix des Personals von 40/30/30 empfohlen, das heißt eine vollstationäre Pflegeeinrichtung sollte mit ca. 40 % Pflegefachkräften, 30 % Pflegehelfern und 30 % ungelernten Hilfskräften besetzt sein (Quelle: Rothgang und das PeBeM-Team 2020: 256) 2 . Die Umsetzung des neuen Gesetzes ist eine großartige Gelegenheit für ausländische Pflegekräfte, die in Deutschland eine Anerkennungsmaßnahme machen möchten.
Die Fachsprachenprüfung B2 Pflege als Zulassungsvoraussetzung für die Kenntnisprüfung
Im Anschluss zu Frau Ohsiecks Vortrag hatte Frau Pichler-Hoffmann über die wichtigsten Änderungen in der Pflegeausbildung sowie -anpassungsqualifizierung berichtet. Ab dem 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 kann neben dem Deutsch B2 Zertifikat ebenfalls die Fachsprachenprüfung B2 Pflege als Zulassungsvoraussetzung für die Kenntnisprüfung eingeführt werden und ab dem 1. Januar 2024 wird nur noch die Fachsprachenprüfung B2 Pflege für die Kenntnisprüfung akzeptiert (Quelle: das Norddeutsche Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege (NDZ)) 3 . Um sich diesen Änderungen anzupassen, wird sich das Personal der DRK Akademie SH Kaltenkirchen qualifizieren, um die Fachsprachenprüfung ab Juli 2023 vor Ort abhalten zu können. Des Weiteren gab Frau Pichler-Hoffmann bekannt, dass die DRK Akademie SH in Kooperation mit den DRK Pflegediensten im Herzogtum-Lauenburg gGmbH die Ausbildung zum Altenpflegehelfer ab dem 2. Mai 2023 4 einführt. Mit dieser Erweiterung wird es zukünftig für Auszubildende möglich sein, nach der einjährigen Pflegehilfequalifizierung direkt ins zweite Ausbildungsjahr der Ausbildung „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ einzusteigen (Quelle: §12 Pflegeberufegesetz (PflBG)) 5 . Für ausländische Auszubildende mit B1 Sprachzertifikat als Zugangsvoraussetzung bedeutet das eine Ausbildungsdauer von insgesamt 3,5 Jahren – ein halbes Jahr zum Einleben und Integrieren vor Ausbildungsbeginn und 3 Jahre Regelzeit zur Pflegefachkraft (alternativ 1 Jahr zur Pflegehilfe gefolgt von 2 Jahren zur Pflegefachkraft).
In der zweiten Hälfte der Veranstaltung wurde sich in einer offenen Gesprächsrunde, gestartet mit Frau Weltermann-Bredenbals Erfahrung mit vietnamesischen Pflegefachkräften im Anerkennungsprogramm, über Vorteile und Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Pflegekräften ausgetauscht. Im Vordergrund dieser Runde standen der Erwerb der Sprachkenntnisse und die Integration der ausländischen Pflegekräfte. Aufgrund der Erfahrungen äußerten die deutschen Arbeitgeber Bedenken darüber, ob die ausländischen Pflegekräfte den Anforderungen der Qualifizierung nachkommen können. Daher sind die Teilnehmenden der Austauschrunde zum Entschluss gekommen, dass ein B2 Sprachniveau sinnvoll ist. Frau Jutta Bornholdt, Pflegedienstleitung der Pflegediakonie in den Kirchenkreisen Hamburg-West/Südholstein und Rantzau-Münsterdorf gGmbH, nannte als positives Beispiel Ihre vor ein paar Wochen neuangekommenden Pflegekräfte aus Vietnam, die bereits vor ihrer Anreise das B2 Niveau erreicht haben. Im Vergleich zu ihren Vorgängern, die mit einem B1 Zertifikat eingereist sind, ist ein großer Unterschied in den Sprachkenntnissen und der Kommunikationsfähigkeit zu bemerken. Diese positive Entwicklung ist laut Frau Ohsieck das Ergebnis des angepassten Ablaufplan der Sprachausbildung in Vietnam mit zusätzlichen B2-Kursen.
Integration sollte auf Gegenseitigkeit beruhen
Trotzdem drückten einige Arbeitgeber ihre Unsicherheit bei der Investition in die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland aus. Es wird befürchtet, dass diese Fachkräfte nicht lange bleiben und das Risiko eines Abgangs für die hohe Investition zu gewagt wäre. Demgegenüber haben die bisherigen Erfahrungen anderer Arbeitgeber, wie Frau Weltermann-Bredenbals oder Frau Bornholdt, bewiesen, dass eine nachhaltige langfristige Zusammenarbeit mit ausländischen Pflegekräften durchaus möglich ist. Hierbei ist Integration das Schlüsselwort. So wie eine reibungslose Kommunikation gute Sprachkenntnisse voraussetzt, brauchen die Pflegekräfte aus dem Ausland eine gelungene Integration, um sich in Deutschland einheimisch fühlen zu können. Als Beispiel für die Problemlösung wurde ein Prozessablauf der Integration mit verschiedenen praxisnahen Kursen von Vietnam bis nach Deutschland vorgestellt. „Integration sollte auf Gegenseitigkeit beruhen“, sagte Frau Phuong Luu, Mitarbeiterin im Integrationsmanagement der VICAT Mentoring. Deutsche Arbeitgeber können den Prozess der Integration für ausländische Arbeitgeber erleichtern, indem sie aktiv mitwirken und ihren ausländischen Mitarbeitern bei der Arbeit und auch im Alltag Unterstützung bieten.
Schlussfolgernd lässt sich sagen, dass gute Sprachkenntnisse und Integration die beiden wichtigsten Faktoren für eine erfolgreiche und nachhaltige Zusammenarbeit mit Pflegekräften aus dem Ausland bilden.
Zum Erfolg der Veranstaltung wurde bereits über das nächstmögliche Treffen für März/April 2023 gesprochen und in Planung gesetzt, mit dem Wunsch, noch mehr Erfahrungen bezüglich Zusammenarbeit und Umgang mit ausländischen Pflegekräften auszutauschen.
Hilfreiche Links:
1 Soziales Gesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) Soziale Pflegesicherung (2022): § 113c SGB XI Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen.
2 Rothgang, Heinz und das PeBeM-Team (2020): Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI (PeBeM). Abschlussbericht. https://doi.org/10.26092/elib/294
3 https://www.pflege-ndz.de/projekt-detailseite/entwicklung-und-erprobung-der-fachsprachpruefung-
b2-pflege.html
4 https://www.drk-akademie-sh.de/fileadmin/user_upload/pdf/flyer_aph_lauenburg.pdf
5 § 12 Pflegeberufegesetz (PflBG). https://www.pflege-deutschland.de/pflegeberufegesetz/12-
anrechnung-gleichwertiger-ausbildungen.html