Nachhaltige Zusammenarbeit mit Pflegekräften aus dem Ausland

Pressemitteilung zum Informationstag über das „Anerkennungsprogramm für internationale Pflegekräfte” am 06.12.2022

Die Anerkennung der Berufsabschlüsse von Pflegekräften aus dem Ausland ist in Zeiten des Pflegefachkräftemangels ein unumgehbares Verfahren, welches noch einige Hürden mit sich bringt. Vor allem in der Politik gibt es kontinuierlich Änderungen, die berücksichtigt werden müssen. Aus diesem Grund fand am 06. Dezember 2022 unter der Leitung von Frau Pichler Hoffmann, Leitung der DRK Akademie SH, Frau Weltermann-Bredenbals, Einrichtungsleitung der Fachpflegeeinrichtung Wahlstedt GmbH, und Frau Thi Van Anh Ohsieck, Geschäftsführung der Cmind Solution GmbH an der DRKAkademie SH Kaltenkirchen eine Veranstaltung zum Austausch über das Anerkennungsprogramm für internationale Pflegekräfte in Deutschland statt

Personalbemessungsverfahren für vollstationäre Pflegeeinrichtungen – Ein neues Modell!

Zur Eröffnung der Veranstaltung stellte Frau Ohsieck die Cmind Solution GmbH und dessen Unternehmensprofil im Zusammenhang mit dem Gütesiegel vor, womit Cmind im Juni 2022 ausgezeichnet wurde. Auch das ab Juli 2023 umgesetzte Personalbemessungsverfahren und die anhand dessen angepassten Methoden der Personalplanung (PeBeM) wurden thematisiert (Ouelle: § 113c SGB XI) 1. Mit dem neuen Pflegepersonalmodell wird der Personalbedarf pro Pflegeeinrichtung berechnet und in 3 verschiedene Kompetenzstufen unterteilt: (1) Pflegefachkräfte, (2) Pflegehelfer mit einer Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr und (3) ungelernte Hilfskräfte. Ausgehend von der aktuellen Arbeitsbelastung und Personalbesetzung wird ein Qualifikationsmix des Personals von 40/30/30 empfohlen, das heißt eine vollstationäre Pflegeeinrichtung sollte mit ca. 40 % Pflegefachkräften, 30 % Pflegehelfern und 30 % ungelernten Hilfskräften besetzt sein (Quelle: Rothgang und das PeBeM-Team 2020: 256) 2. Die Umsetzung des neuen Gesetzes ist eine großartige Gelegenheit für Pflegehilfen aus dem Ausland, die in Deutschland eine Anerkennungsmaßnahme machen möchten.

Anerkennungsprogramm für internationale Pflegekräfte, Pflegekräften aus dem Ausland

Die Fachsprachenprüfung B2 für Pflegekräfte aus dem Ausland als Zulassungsvoraussetzung für die Kenntnisprüfung

Im Anschluss zu Frau Ohsiecks Vortrag hatte Frau Pichler-Hoffmann über die
wichtigsten Änderungen in der Pflegeausbildung sowie – anpassungsqualifizierung berichtet. Ab dem 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 kann neben dem Deutsch B2 Zertifikat ebenfalls die Fachsprachenprüfung B2 Pflege als Zulassungsvoraussetzung für die Kenntnisprüfung eingeführt werden und ab dem 1. Januar 2024 wird nur noch die Fachsprachenprüfung B2 Pflege für die Kenntnisprüfung akzeptiert (Quelle: das Norddeutsche Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege (NDZ)) 3. Um sich diesen Änderungen anzupassen, wird sich das Personal der DRK Akademie SH Kaltenkirchen qualifizieren, um die Fachsprachenprüfung ab Juli 2023 vor Ort abhalten zu können. Des Weiteren gab Frau Pichler-Hoffmann bekannt, dass die DRK Akademie SH in Kooperation mit den DRK-Pflegediensten im Herzogtum-Lauenburg GmbH die Ausbildung zum Altenpflegehelfer ab dem, 2. Mai 2023 4 einführt. Mit dieser Erweiterung wird es zukünftig für Auszubildende möglich sein, nach der einjährigen Pflegehilfequalifizierung direkt ins zweite Ausbildungsjahr der Ausbildung „Pflegefachfrau / Pflegefachman“ einzusteigen (Quelle: §12 Pflegeberufegesetz (PflBG)) 5. Für angehende Pflegekräfte aus dem Ausland mit B1 Sprachzertifikat als Zugangsvoraussetzung bedeutet das eine Ausbildungsdauer von insgesamt 3,5 Jahren – ein halbes Jahr zum Einleben und Integrieren vor Ausbildungsbeginn und 3 Jahre Regelzeit zur Pflegefachkraft (alternativ 1 Jahr zur Pflegehilfe gefolgt von 2 Jahren zur Pflegefachkraft).

Pflegekräften aus dem Ausland

In der zweiten Hälfte der Veranstaltung wurde sich in einer offenen Gesprächsrunde, gestartet mit Frau Weltermann-Bredenbals Erfahrung mit vietnamesischen Pflegefachkräften im Anerkennungsprogramm, über Vorteile und Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit Pflegekräften aus dem Ausland ausgetauscht. Im Vordergrund dieser Runde standen der
Erwerb der Sprachkenntnisse und die Integration der Pflegekräfte aus dem Ausland. Aufgrund der Erfahrungen äußerten die deutschen Arbeitgeber Bedenken darüber, ob die Pflegekräfte aus dem Ausland den Anforderungen der Qualifizierung nachkommen können. Daher sind die Teilnehmenden der Austauschrunde zum Entschluss gekommen, dass ein B2 Sprachniveau sinnvoll ist. Frau Jutta Bornholdt, Pflegedienstleitung der Pflegediakonie in den Kirchenkreisen Hamburg-West/Südholstein und Rantzau- Münsterdorf GmbH, nannte als positives Beispiel Ihre vor ein paar Wochen neuangekommenden Pflegekräfte aus dem Ausland, die bereits vor ihrer Anreise das B2 Niveau erreicht haben. Im Vergleich zu ihren Vorgängern, die mit einem B1 Zertifikat eingereist sind, ist ein großer Unterschied in den Sprachkenntnissen und der Kommunikationsfähigkeit zu bemerken. Diese positive Entwicklung ist laut Frau Ohsieck das Ergebnis des angepassten Ablaufplan der Sprachausbildung in Vietnam mit zusätzlichen B2-Kursen.

 

Anerkennungsmaßnahme

Integration von Pflegekräften aus dem Ausland: Bemühungen von beiden Seiten fördern

Trotzdem drückten einige Arbeitgeber ihre Unsicherheit bei der Investition in die Anwerbung von Pflegekräfte aus dem Ausland aus. Es wird befürchtet, dass diese Fachkräfte nicht lange bleiben und das Risiko eines Abgangs für die hohe Investition zu gewagt wäre. Demgegenüber haben die bisherigen Erfahrungen anderer Arbeitgeber, wie Frau Weltermann-Bredenbals oder Frau Bornholdt, bewiesen, dass eine nachhaltige langfristige Zusammenarbeit mit Pflegekräften aus dem Ausland durchaus möglich ist. Hierbei ist Integration das Schlüsselwort. So wie eine reibungslose Kommunikation gute Sprachkenntnisse voraussetzt, brauchen die Pflegekräfte aus dem Ausland eine gelungene Integration, um sich in Deutschland einheimisch fühlen zu können. Als Beispiel für die Problemlösung wurde ein Prozessablauf der Integration mit verschiedenen praxisnahen Kursen von Vietnam bis nach Deutschland vorgestellt. „Integration sollte auf Gegenseitigkeit beruhen“, sagte Frau Phuong Luu, Mitarbeiterin im Integrationsmanagement der VICAT Mentoring. Deutsche Arbeitgeber können den Prozess der Integration für ausländische Arbeitgeber erleichtern, indem sie aktiv mitwirken und den Pflegekräften aus dem Ausland bei der Arbeit und auch im Alltag Unterstützung bieten.

Schlussfolgernd lässt sich sagen, dass gute Sprachkenntnisse und Integration die beiden wichtigsten Faktoren für eine erfolgreiche und nachhaltige Zusammenarbeit mit Pflegekräften aus dem Ausland bilden.

Zum Erfolg der Veranstaltung wurde bereits über das nächstmögliche Treffen für März/April 2023 gesprochen und in Planung gesetzt, mit dem Wunsch, noch mehr Erfahrungen bezüglich Zusammenarbeit und Umgang mit Pflegekräften aus dem Ausland auszutauschen.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Warum werden Pflegekräfte aus dem Ausland angeworben?

Pflegekräfte aus dem Ausland werden angeworben, um den wachsenden Bedarf an Pflegepersonal in vielen Ländern zu decken. Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel führen dazu, dass Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser auf qualifizierte Pflegekräfte angewiesen sind, um die Versorgung von Patienten sicherzustellen.

Was ist die Fachsprachenprüfung für Pflegekräfte aus dem Ausland?

Die Fachsprachenprüfung in der Pflege ist ein Test, der von Pflegekräften aus dem Ausland abgelegt werden muss, um ihre sprachlichen Fähigkeiten in Bezug auf den Pflegeberuf in Deutschland nachzuweisen. Sie dient dazu sicherzustellen, dass Pflegekräfte über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um in einer deutschen Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus arbeiten zu können.

Wie läuft die Fachsprachenprüfung für Pflegekräfte aus dem Ausland ab?

Die Fachsprachenprüfung Pflege besteht aus mündlichen und schriftlichen Teilen. Im mündlichen Teil müssen die Prüflinge ihre sprachlichen Fähigkeiten in verschiedenen pflegespezifischen Situationen unter Beweis stellen, wie z.B. Anamneseerhebung, Pflegeplanung oder Kommunikation mit Patienten und Angehörigen. Im schriftlichen Teil müssen die Pflegekräfte aus dem Ausland beispielsweise einen Pflegebericht verfassen oder einen Fallbericht analysieren. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Prüfungsinstitution variieren.

Hilfreiche Links:
1 Soziales Gesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) Soziale Pflegesicherung (2022): § 113c SGB XI Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen.
2 Rothgang, Heinz und das PeBeM-Team (2020): Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI (PeBeM). Abschlussbericht. https://doi.org/10.26092/elib/294
3 https://www.pflege-ndz.de/projekt-detailseite/entwicklung-und-erprobung-der-fachsprachpruefung-
b2-pflege.html
4 https://www.drk-akademie-sh.de/fileadmin/user_upload/pdf/flyer_aph_lauenburg.pdf
5 § 12 Pflegeberufegesetz (PflBG). https://www.pflege-deutschland.de/pflegeberufegesetz/12-
anrechnung-gleichwertiger-ausbildungen.html

3 Idee über “Nachhaltige Zusammenarbeit mit Pflegekräften aus dem Ausland

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