Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
Cmind Solution GmbH
Wendestraße 309, 20537 Hamburg
Mobil: 004917631458083
E-Mail: info@cmind-solution.de
Website: https://cmind-solution.de/
§1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur für die unter Punkt b) und c) aufgeführten Rechtsgeschäfte und Aufträge über Beratungs- und Serviceleistungen von Cmind Solution GmbH (nachfolgend wir oder uns) mit ihrem Vertragspartner/Geschäftspartner. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie durch die Cmind Solution GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
a) Vertragspartner/Geschäftspartner sind alle juristischen Personen, die in Bezug auf die Vermittlung und Anwerbung von internationalen Pflegekräften in einer direkten Vertragsbeziehung mit dem zu prüfenden Unternehmen stehen.
b) An erster Stelle sind wir ein Dienstleister für die Integration von internationalen Fachkräften (nachfolgend Kandidaten), wählen nach einem präzisen Auswahlverfahren passende Kandidaten für den Pflegeberuf aus und organisieren deren Transfer von Vietnam nach Deutschland.
c) Wir erbringen als Berater Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Personalvermittlung für die Allgemeinpflege, sowie deren Ausbildungs- und Anerkennungsprozess. Die Dienstleistungen beinhalten neben der allgemeinen Beratung auch die Planung, Begleitung und Umsetzung von Einzelprojekten, wie Gutachten Vermittlung, Rekrutierung, Sprachweiterbildungen von Fachkräften, Behördenmaßnahmen und Dokumentenhandling.
§2. Vertragsabschluss
a) Nach dem ersten Geschäftskontakt zwischen der Cmind Solution GmbH und dem Auftraggeber werden die getroffenen Vereinbarungen in aller Regel in Einzelverträgen schriftlich niedergelegt, der die Details der Dienstleistungsvereinbarung regelt.
b) Die Auftragserteilung kann durch den Auftraggeber sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Durch eine schriftliche Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.
§3. Grundsätze bei der Vermittlung von Fachkräften aus dem Ausland
Die nachfolgenden Grundsätze sind ausnahmslos Bestandteil aller Rechtsgeschäfte und müssen von den Vertragsparteien (nachfolgend VP) schriftlich zugestimmt werden.
a) Die VP bekennen sich zu einer fairen und ethisch vertretbaren Anwerbe- und Vermittlungspraxis. Dabei richten die VP sich in der Vermittlungspraxis am Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften.
b) Die VP bekennen sich zu den internationalen Menschenrechtskonventionen der UN, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den ILO Kernarbeitsnormen, insbesondere die Allgemeinen Prinzipien und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung der ILO und den IRIS-Standards der International Organisation of Migration.
c) Cmind definiert Vorgaben mit Mindestanforderungen zu Menschen-, Migrations- und Arbeitsrechten für seine Geschäftspartner und Gesprächspartnerinnen. Es gelten alle von der Bundesrepublik Deutschland getragenen internationalen Konventionen.
d) Die VP bekennen sich zu dem Employer-Pays-Prinzip. Dies bedeutet, dass in den Absichtserklärungen oder Arbeitsverträgen von Seiten des Arbeitgebers in keinem Fall Reglungen zu Bindungs- und Rückzahlungsklauseln für internationale Pflegekräfte enthalten sein dürfen, die dem im deutschen Arbeitsrecht und Gütesiegel “Faire Anwerbung Pflege Deutschland” vorgegebenem Rechtsrahmen entgegenstehen. Dies gilt auch für mögliche Nebenabreden und/oder Absprachen, die dem “employer pays”-Prinzip widersprechen.
e) Im Falle von Verstößen gegen die Vorgaben der Employer Pays Prinzip und Bindungs- und Rückzahlungsklauseln hat die betroffene Partei ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht. Bevor die betroffene Vertragspartei ihr Kündigungsrecht geltend macht, kann sie der anderen Partei die Möglichkeit einräumen, den Mangel zu beseitigen.
f) Von Pflegekräften werden keine Vermittlungskosten erhoben.
g) Bei einem Abbruch des Arbeitsverhältnisses von Seite des Kandidaten aus Gründen, die nicht von ihm zu vertreten sind (z.B. Schwangerschaft, Erkrankungen, Verlust eines nahen Familienmitgliedes), entstehen keine Rückzahlungsverpflichtungen oder Vertragsstrafen.
h) Findet nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme(n) keine Vermittlung der Pflegefachperson an einen Arbeitgebenden in Deutschland statt, so gehen die entstandenen Kosten nicht zu Lasten der Pflegefachperson.
i) Die Informationsbroschüre muss mindenstens 7 Tage vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages ausgehändigt werden.
j) Die Vermittlungsbedingungen müssen in der jeweiligen Heimatsprache formuliert.
k) Die Vermittlungsbedingungen müssen nach lokalem Recht der Pflegefachkraft zulässig sein und ebenfalls nach dem deutschen Recht.
l) Die Vermittlung muss monatlich kündbar sein.
m) Alle Kosten, die der Arbeitnehmer in Eigenleistung in Bezug auf die Absichtserklärung durch den Arbeitgeber erbracht hat, werden vom zukünftigen Arbeitgeber zurückerstattet.
n) Wir begleiten die internationale Pflegekraft und ggf. unseren Vertragspartner/Geschäftspartner während des gesamten Anwerbungs- und Vermittlungsprozesses, sind ständiger Ansprechpartner und bieten darüber hinaus nach Absprachen mit den Parteien Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen.
§4. Pooling und Matching
Matching ist ein erfolgreicher Abgleich von Arbeitsplatzanforderungen mit persönlichen Eigenschaften, Kompetenzen und Wünschen der Kandidaten um diesen Job.
Das Matching erfolgt auf Grundlage objektiver Kriterien und individueller Präferenzen der Kandidaten und des zukünftigen Arbeitgebenden. Den Kandidaten steht es frei, den angebotenen Arbeitsplatz ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Während der Rekrutierungsrunde werden alle potenziellen Kandidaten zu einem Pool gesammelt, damit ein optimales Matching gewährleistet werden kann.
Vor Beginn des Pooling-Prozesses wird ein Vermittlungsvertrag zwischen CMind und den Kandidaten abgeschlossen. Während des Poolings sind die Sprach- und Integrationskurse sowie das Matching für die Kandidaten kostenlos. Nach Abschluss des Poolings erfolgt im Rahmen eines Kennenlerngespräches (Matching) eine wechselseitige Vorstellung und Austausch über die objektiven Erwartungen und objektiven Anforderungen der Pflegefachkräfte und potentiellen Arbeitgeber. Am Ende dieses Prozesses wird gegebenenfalls eine Absichtserklärung vom Arbeitgeber unterschrieben, sofern die Pflegefachkraft zustimmt. In der nächsten Stufe erfolgt ein Bewerbungsgespräch und der Arbeitgeber erstellt gegebenenfalls den Arbeitsvertrag und den Bildungsplan für die Kandidaten.
a) Der Kandidat wird beim Start des Sprachunterrichts noch kein Matching mit einem Arbeitgeber erhalten.
b) Diese erfolgt erst später bei der Rekrutierungsrunde.
c) Die Wünsche des Kandidaten für das Matching werden abgefragt und für die geplante Rekrutierung mit dem zukünftigen Arbeitgeber berücksichtigt. Dem Arbeitgeber wird auch darauf hingewiesen, bei seiner Auswahl des Kandidaten, auf die Wünsche zu achten.
d) Falls in der geplanten Rekrutierungsrunde mit einem konkreten Arbeitgeber es nicht zu einem Matching kommt, wird ein neues Matching vereinbart. Es werden keinerlei Kosten in Verbindung mit dem Sprachunterricht für die Kandidaten entstehen.
e) Wir übernehmen alle, die zum Vermittlungsprozess zugehörige Kosten, solange noch kein Arbeitgeber für die Kandidaten während der Rekrutierungsrunde, gefunden wurde.
f) Wir verpflichten uns und gewährleisten dem Kandidaten einen für ihn, nach seinen Matching-Kriterien, geeigneten Arbeitgeber zu finden.
§5. Integration und Sprachweiterbildungen
a) Wir betreuen und beaufsichtigen Kurse, Schulen und Verwaltungen für die passenden Kandidaten in Vietnam.
b) Zudem bieten wir eigene Sprachweiterbildungskurse für das B1 und B2 Niveau sowie Integrations- und Kulturkurse für die Kandidaten in Deutschland an, um eine/n erfolgreiche/n Anerkennung und Ausbildungsabschluss zu fördern.
§6. Ausbildungs- und Anerkennungsprozess
Cmind Solution GmbH verweist ausdrücklich auf die gesetzlichen Regelungen zum Anerkennungsverfahren in Deutschland. Insbesondere werden die in Deutschland zur Verfügung stehenden Ausgleichsmaßnahmen gemäß dem Pflegeberufegesetz sowie die grundsätzliche Wahlfreiheit der antragstellenden Person zwischen diesen Ausgleichsmaßnahmen betont.
Der Anerkennungsprozess beginnt mit dem Anerkennungsverfahren durch die zuständigen Behörden und Institutionen. Sie prüfen die Gleichwertigkeit der ausländischen schulischen und beruflichen Qualifikation, die dazu mit der Qualifikation eines deutschen Referenzberufs verglichen wird. Die ausländische schulische und berufliche Qualifikation wird als gleichwertig anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zur deutschen Qualifikation bestehen. Weitere Voraussetzungen sind persönliche Eignung und deutsche Sprachkenntnisse. Wird eine Teilanerkennung ausgestellt, wird eine Anpassungsmaßnahme entsprechend des amtlichen Bescheides nach der Einreise durchgeführt, um die benötigte Vollanerkennung zu erlangen. Beim Ausbildungsprozess reichen wir den Antrag des Kandidaten bei den zuständigen Behörden ein. Nach einem Anerkenntnis der Dokumente, vermitteln wir die Kandidaten an die passenden Ausbildungsbetriebe.
Der Arbeitgeber stellt für die Dokumentenabwicklung einen Ansprechpartner zur Verfügung damit wir zeitnah die Abwicklung der nötigen Behördenschritte veranlassen können.
§7. Pflichten der Vertragsparteien
a) Cmind Solution verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen und alle notwendigen Maßnahmen zur Suche nach geeigneten Kandidaten zu ergreifen.
b) Cmind Solution verpflichtet sich, die Anforderungen des Gütesiegels in seiner Dienstleistungskette an jedes Kettenglied im Sinne von Geschäftspartner:innen mittels vertraglicher Regelungen weiterzugeben bzw. weitergeben zu lassen.
c) Cmind Solution ist für sämtliche eigene Verstöße sowie für Verstöße von Dritten, die in seinem Auftrag, in seinem Namen, für ihn im Rahmen einer Beauftragung oder schlichtweg tatsächlich für ihn handeln gegen die Güte- und Prüfbestimmungen des Gütesiegels “Faire Anwerbung Pflege Deutschland” verantwortlich.
d) Bei Verstößen durch Geschäftspartner:innen von Cmind Solution müssen der Pflegefachperson alle geleisteten Zahlungen, die unter das Employer Pays Prinzip fallen, durch Cmind Solution erstattet werden (Zahlungsverbot).
e) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Cmind Solution GmbH bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen nach bestem Ermessen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigten Informationen.
f) Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit Cmind enge, transparente Absprachen zu führen. Die Konformität von Dokumenten und Maßnahmen wird schriftlich fixiert.
g) Der Auftraggeber verpflichtet sich, zum Arbeitsplatzangebot, ein verschriftlichtes betriebliches Integrationsmanagementkonzept nach dem DKF Pilotstandards vorzulegen und sorgt für dessen genaue Umsetzung, damit Probleme präventiv eingeschränkt werden.
Dieses Konzept muss entsprechend der DKF Pilotstandards folgende Gliederungspunkte umfassen:
- Vorwort / Einleitung
- Vorbereitungen nach der Anwerbung
- Einarbeitung anpassen
- Ankommen und die ersten Tage
- Team-building begleiten
- Unterstützung beim Relocation Management
- Kompetenzen erweitern
- Integrationsmanagement etablieren
- Konflikte auffangen
- Patenschaften und Mentoring
- Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
- Anerkennungsprozess organisieren
- mit Kündigung und Abwerbung umgehen
Das jeweilige Konzept wird Kandidatinnen und Kandidaten zum Arbeitsplatzangebot vorgelegt. Das jeweilige Konzept wird als Anhang Bestandteil des Arbeitsvertrages. Bei der Umsetzung des jeweiligen Konzeptes werden bestehende Betriebs- oder Personalräte beteiligt.
§8. Geheimhaltung/Verschwiegenheitsklausel
a) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
b) Wir verpflichten uns, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
§9. Vergütung und Zahlungsfristen
a) Die Vergütung ist das Entgelt für die im Vertrag fixierte Dienstleistung. Es gilt der im Vertrag genannte Preis.
b) Für die Kandidaten ist der Service von der Cmind Solution GmbH entgeltfrei.
c) Die Kandidaten können tatsächlich entstandene Kosten für den Spracherwerb bei Cmind vom Zeitpunkt der Unterzeichnung des deutschen Arbeitsvertrages an bis zu einem Jahr rückwirkend gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises geltend machen. Die Erstattung erfolgt spätestens bei Antritt des Arbeitsverhältnisses in Deutschland.
d) Im Falle eines Abbruchs des Vermittlungsverhältnisses oder des Anerkennungsprozesses ist die Rückzahlungssumme zu erstatten, die von Cmind anhand der tatsächlichen entstandenen Kosten ermittelt wird.
In die Rückzahlungssumme dürfen ausschließlich tatsächlich angefallene Kosten aufgenommen werden für:
– die Teilnahme am Sprachkurs im Herkunftsland,
– die Sprachprüfung im Herkunftsland,
– ggf. an die Pflegefachperson geleistete Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Spracherwerbs im Herkunftsland,
– die Verwaltungsgebühren für Übersetzungen, Beglaubigungen, Visa sowie die Gleichwertigkeitsfeststellung,
– Sicherung des Zugangs zur Arbeitsstelle (Flugkosten, Begleitungsleistungen)
§10. Gewährleistung
a) Ist die Leistungserbringung in mehreren Abschnitten unterteilt, so erhält der Auftraggeber schriftlich Benachrichtigungen zum Arbeitsfortschritt.
b) Bei einer Verzögerung der Dienstleistung durch äußere, nicht schuldhafte, Einflüsse vereinbaren wir einen Ersatztermin für die Leistung, in einem angemessenen Zeitraum.
c) Wird die Dienstleistung durch die Cmind Solution GmbH schuldhaft nicht vertragsgemäß erbracht, ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erfüllen.
§11. Haftung
a) Die Haftung der Cmind Solution GmbH beschränkt sich bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten lediglich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
b) Die Cmind Solution GmbH haftet nicht für den Erfolg der Vermittlungstätigkeit oder für von Kandidaten verursachte Schäden. Für Schäden, die auf Falschaussagen oder die Verschwiegenheit von Bewerbern bei Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.
c) Die in diesem Abschnitt niedergelegte Haftungsbeschränkung gilt nicht für datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen.
§12. Prüfvorbehalt und Kündigungsrecht
Es besteht sowohl ein allgemeiner als auch ein anlassbezogener Prüfvorbehalt hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Grundsatzerklärung. Bei wiederholter oder wesentlicher Nichteinhaltung dieser Vorgaben behält sich Cmind das Recht vor, den Vertrag zu kündigen.
§13. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
a) Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen und des Vertrages bedürfen der Schriftform.
b) Die Grundsatzerklärung und gegebenenfalls zugehörige Dokumente werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. (Letzter Aktualisierungsstand ist in der Fußzeile der jeweiligen Dokumente festgeschrieben)
c) Die Grundsatzerklärung und ggf. zugehörige Dokumente werden auf Vietnamesisch zur Verfügung gestellt.
d) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
e) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.
f) Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
g) Im Fall von Streitigkeiten ist die deutsche Ausgabe der AGB rechtsverbindlich.
Hamburg, 04.09.2024